Die fünfjährige Kalkulationsperiode für die Trink- und Abwasserpreise der WAB Coswig mbH endet mit Ablauf des Jahres 2025. In Anlehnung an die Vorschriften des Sächsischen Kommunalabgabengeset-zes hat das Unternehmen pflichtgemäß eine Neukalkulation der Trink- und Abwasserentgelte für den Zeitraum 2026 bis 2027 vorgenommen und sich diese in den städtischen Gremien Anfang Dezember 2025 bestätigen lassen.
Bereits im Jahr 2025 musste die WAB Coswig mbH aufgrund erhöhter Einkaufspreise für das Wasser von der Wasserversorgung Brockwitz Rödern GmbH die Kalkulation anpassen.
Der Geschäftsführer der Wasserversorgung Brockwitz- Rödern GmbH teilte den Bürgermeistern im September 2025 schriftlich folgende Gründe der Preissteigerungen mit:
„In den Jahren 2012 bis 2023 konnte der Wasserlieferpreis im Versorgungsbereich des Wasserver-bandes Brockwitz-Rödern ohne Preisanpassungen auf einem niedrigen Niveau von 0,94 €/m³ gehal-ten werden. Ab dem 1. Januar 2026 ist jedoch eine Erhöhung des Wasserlieferpreises von aktuell 1,24 €/m³ auf 1,62 €/m³ an die beteiligten Kommunen bzw. die von Ihnen beauftragten Stadtwerke oder Eigenbetriebe notwendig. Wesentliche Gründe für die notwendige Anpassung des Wasserliefer-preises sind u.a. die allgemeinen Kostensteigerungen der zurückliegenden 5 Jahre z.B. bei Energie, Rohstoffen, Bau- und Dienstleistungen oder Löhnen.
Das Wasserwerk Rödern ist, neben dem Trinkwasserbezug von der DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH, die Trinkwasseraufbereitungsanlage im Verbandsgebiet. Es wurde im Jahr 1987 in Betrieb ge-nommen und stellt seit nunmehr 38 Jahren Trinkwasser für die Kommunen des Wasserverbandes Brockwitz-Rödern bereit. Das Verteilungsnetz für Trinkwasser im Verbandsgebiet hat eine Gesamt-länge von ca. 125 km und weist einen Dimensionsbereich von DN 200 bis DN 1200 auf. Ein Großteil der Hauptversorgungsleitungen (ca. 76 % bezogen auf die Gesamtleitungslänge) wurden in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren verlegt. Nur rund 15 % sind nach dem Jahr 2000 errichtet worden.
Die im Versorgungsnetz verteilten 10 aktiven Hochbehälter mit einem Gesamtspeichervolumen von ca. 56.000 m³ sind zu einem großen Teil zwischen 1979 und 1989 errichtet worden. Das Alter der vor-handenen Anlagen zur Trinkwasserversorgung verdeutlicht die Notwendigkeit deutlich höherer Investi-tionen, um diese zu erneuern und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Dies dient der Auf-rechterhaltung der Versorgungssicherheit mit Trinkwasser im Verbandsgebiet und dem Werterhalt der bestehenden Anlagen. Da aber in den kommenden Jahren deutlich höhere Investitionen, insbeson-dere zum Werterhalt der bestehenden TW-Anlagen notwendig werden, fallen bis zum Jahr 2031 jähr-lich Investitionskosten von ca. 3,0 – 3,3 Mio. EUR an, welche die Abschreibungen deutlich ansteigen lassen. Diese gehen als Kosten in die Unternehmensbilanz ein und gelten daher als Kostenerhö-hungsfaktor beim Wasserlieferpreis.
Der Investitionsbedarf wird bis zum Jahr 2031 bei ca. 19 - 20 Mio. EUR liegen. Dazu wird ab dem Jahr 2027 ein Investitionsdarlehen in Höhe von 8 Mio. EUR, aufgeteilt über 4 Jahre, aufgenommen. Die Rückzahlung des Darlehens sowie der dafür notwendige Zinsaufwand fließen ebenfalls in den erhöh-ten Wasserlieferpreis mit ein. Die geplanten Investitionen dienen letztendlich dazu, die Versorgungs-anlagen der WVBR resilienter und zukunftssicher zu gestalten, um auch weiterhin eine stabile Trink-wasserversorgung sicherstellen zu können.“
Das Brutto Trinkwassermengenentgelt der WAB Coswig mbH erhöht sich ab 01.01.2026 von 2,13 €/m³ auf 2,55 €/m³ und die Brutto Grundentgelte für Wohnungen steigen von 10,70 €/WE/Monat auf 12,31 €/WE/Monat. Im gleichen Verhältnis steigen die Grundentgelte für die Industrie je Zählergröße proportional.
Für die Haushalte ergeben sich entsprechend der bezogenen Trinkwassermenge folgende Brutto Mehrbelastungen (angenommen wurde ein Trinkwasserbezug von 30 m³ pro Person/Jahr).
1-Personen-Haushalt: 4,21 €/Monat bzw. 50,54 €/Jahr Mehrbelastung
2-Personen-Haushalt: 5,27 €/Monat bzw. 63,25 €/Jahr Mehrbelastung
3-Personen-Haushalt: 6,33 €/Monat bzw. 75,97 €/Jahr Mehrbelastung
4-Personen-Haushalt: 7,39 €/Monat bzw. 88,68 €/Jahr Mehrbelastung
Beim Abwasser gab es eine Preisverschiebung zwischen dem Eigenbetrieb Kommunale Dienste Coswig (Entgelte 1) und der WAB Coswig (Entgelte 2) ab dem 01.01.2026.
Das Brutto Abwassermengenentgelt wird im Entgelt 1 von 1,20 €/m³ auf 0,79 €/m³ (ohne Mwst) ge-senkt, das Entgelt 2 steigt von 1,82 €/m³ auf 2,24 €/m³. Das Brutto Grundentgelt je Wohnung steigt von 5,24 €/WE/Monat auf 6,78 €/WE/Monat an. Im gleichen Verhältnis steigen die Grundentgelte für die Industrie je Zählergröße proportional.
Das Brutto Niederschlagswassermengenentgelt sinkt im Entgelt 1 von 0,55 €/m³ auf 0,45€/m³ (ohne Mwst) und das Entgelt 2 steigt von 1,45 €/m³ auf 1,58 €/m³ an. Ein Grundentgelt gibt es im Nieder-schlagswasser nicht.
Wegen der in den letzten Jahren bereits durchgeführten und in Zukunft noch notwendigen Investitio-nen im Trinkwasser- und Abwassernetz in Coswig und der damit verbundenen Kostensteigerungen für Energie, Rohstoffe, Bau- und Dienstleistungen oder Löhne war eine Erhöhung der Grundentgelte im Trinkwasser und Abwasser erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.wab-coswig.de/Preise bzw. www.wab-coswig.de/Satzungen. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch unter der Rufnummer: 03523/77990 sowie per Email: coswig@wab-rc.de zur Verfügung.
Roger Mann, Geschäftsführer
Betriebsleiter Eigenbetrieb Kommunale Dienste (EKDC)
Geschäftsführer Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Coswig mbH (WAB Coswig)
