Wir sind als Trinkwasserlieferant für die Große Kreisstadt Coswig auch für die Ausgabe von Standrohren für Baumaßnahmen zuständig. Um ein Standrohr zu erhalten, beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:
- Antragsformular Standrohrausleihe muss mindestens 2 Tage vor Ausleihtermin ausgefüllt bei uns vorliegen.
- Die Ausgabe kann nur während der regulären Öffnungszeiten in unserem Objekt Karrasstraße 3 – 01640 Coswig – Ansprechpartnerin Frau Haase – erfolgen.
- Eine Kaution von 400,00 € in bar oder als Verrechnungsscheck muss zum Ausleihtermin hinterlegt werden.
- Die Ver- und Entsorgungsbedingungen und Satzungen der WAB Coswig mbH und der Großen Kreisstadt Coswig können hier auf der Seite eingesehen werden.
- Die gültigen Preise/Entgelte entnehmen Sie bitte dem Entgeltblatt.